Geschäftsbedingungen für Theorie - und Praxiskurse
§1.
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Bootsfahrschule Null den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an Theorie- und/oder Praxiskursen verbindlich an. b) Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und wir durch uns schriftlich bestätigt. c) Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Bootsfahrschule Null zustande. Es bedarf keiner bestimmten Form dazu.
§2
a) Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangs- gebühren. Mit der Gebühr ist die Ausbildung durch die Bootsfahrschule Null abgegolten. Die An- bzw. Abreise zum Lehrgang ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungs- und des Verantwortungsbereiches der Bootsfahrschule Null. Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt und aus den Angaben der Bestätigung.
b) Die Kursgebühr muss binnen 15 Tagen nach Rechnungserhalt, jedoch spätestens 5 Tage Tage vor Kursbeginn gezahlt werden.
c) Zur Prüfung kann nur angemeldet werden, wer die Lehrgangsgebühren vollständig bezahlt hat.
§3
a) Bei mangelnder Teilnehmerzahl - d.h. drei Personen oder weniger pro Kurs - behält sich die Bootsfahrschule Null vor, von dem Vertrag zurückzu-treten. Alle eingezahlten Lehrgangsgebühren werden dann erstattet.
§4
a) Der Teilnehmer erkennt an, dass bei Praxiskursen allein die Entscheid- ungen der Schule bzw. deren Ausbilder in seemännischer bzw. Seglerischer Hinsicht maßgebend sind.
b) Der Teilnehmer erklärt sich bereit, fachlichen Anweisungen Folge zu leisten, und bestätigt, 20 Minuten lang in 20 Meter tiefem Wasser schwimmen zu können.
c) Die Anmeldung zur Prüfung wird durch die Bootsfahrschule Null Organisiert.
d) Prüfungsunterlagen, die zu Beginn des Kurses ausgeteilt werden, sind Innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurückzugeben.
§5
a) Jeder Teilnehmer kann von seiner Anmeldung zurücktreten, wenn er dies vor Beginn der ersten Lehrgangsstunde schriftlich mitteilt. In diesem Fall erhebt die Bootsfahrschule Null lediglich eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Lehrgangsgebühr.
b) Bei einer späteren Kündigung seitens des Teilnehmers oder bei nicht regelmäßiger Teilnahme am Unterricht sind gemäß 2a dennoch die gesamte Lehrgangsgebühr zu zahlen
§6
a) Ausgefallene Lehrgangsstunden die durch das Personal zu vertreten sind, werden nachgeholt.
b) Eine nicht bestandene Prüfung berechtigt zur kostenlosen Wiederholung des Theorie-Unterrichtes bis zu 2x.
c) Mit bestandener Prüfung hat die Bootsfahrschule Null ihre vertraglichen Pflichten erfüllt.
§7
a) Seitens der Bootsfahrschule Null ist keine Unfallversicherung für die Teilnehmer der Lehrgänge abgeschlossen. Auch haftet die Bootsfahrschule Null nicht bei Schäden, Verlusten und/oder Verletzungen innerhalb ihrer Räumlichkeiten.
b) Wir empfehlen daher den Abschluß einer Unfallversicherung vor Lehrgangs- beginn.
c) Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach Zivilrechtlichen Vorschriften haftbar ist, sind von diesem nur insoweit Zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung des Bootes abgedeckt sind.
§8
a) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.
§9
a) Gerichtsstand ist Bielefeld.
b) Für Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht.
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